A. Ein Muster von Wut / Reizbarkeit, streitsüchtigem / trotzigem Verhalten oder Rachsucht, das mindestens 6 Monate anhält, was durch mindestens vier Symptome einer der folgenden Kategorien belegt wird und während der Interaktion mit mindestens einem Individuum, das kein Geschwister ist, auftritt.
Wütende / Reizbare Stimmung
Temperament Verlust
Häufig empfindlich oder leicht verärgert.
Häufig wütend und verärgert.
Argumentatives / Trotzverhalten
Streit mit Autoritätspersonen oder Kinder und Jugendliche mit Erwachsenen.
Häufige aktive Entziehung oder Verweigerung, gegenüber Anfragen von Autoritätspersonen oder Regeln einzuhalten.
Bewusste Verärgerung von anderen
Beschuldigt oft andere für seine oder ihre Fehler oder Fehlverhalten.
Rachsucht
War innerhalb der letzten 6 Monate mindestens zweimal boshaft oder rachsüchtig.
Hinweis: Die Persistenz und Häufigkeit dieser Verhaltensweisen sollte verwendet werden, um ein Verhalten innerhalb normaler Grenzen von einem symptomatischen Verhalten zu unterscheiden. Bei Kindern unter 5 Jahren sollte das Verhalten an den meisten Tagen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auftreten, sofern nicht anders angegeben (Kriterium A8). Bei Personen im Alter von 5 Jahren oder älter sollte das Verhalten mindestens einmal pro Woche für mindestens 6 Monate auftreten, sofern nicht anders angegeben wird (Kriterium A8). Während diese Häufigkeitskriterien Leitlinien für ein Mindestmaß an Häufigkeit zur Definition von Symptomen enthalten, sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel, ob die Häufigkeit und Intensität der Verhaltensweisen außerhalb eines Bereichs liegen, der für die Entwicklungsebene, das Geschlecht und die Kultur des Individuums normativ ist.
B. Die Störung des Verhaltens ist mit Stress in der Person oder anderen in seinem unmittelbaren sozialen Kontext (z. B. Familie, Peer-Group, Arbeitskollegen) verbunden, oder es wirkt sich negativ auf soziale, pädagogische, berufliche oder andere wichtige Funktionsbereiche aus.
C. Die Verhaltensweisen treten nicht ausschließlich im Verlauf einer psychotischen, substanzbedingten, depressiven oder bipolaren Störung auf. Auch sind die Kriterien für beeinträchtigende Stimmungsstörungen nicht erfüllt.
Aktuellen Schweregrad angeben:
Mild: Die Symptome sind auf nur eine Einstellung beschränkt (z. B. zu Hause, in der Schule, bei der Arbeit, bei Gleichaltrigen).
Moderat: Einige Symptome sind in mindestens zwei Einstellungen vorhanden. Schwerwiegend: Einige Symptome sind in drei oder mehr Einstellungen vorhanden.
* DSM-5
Tabelle A5